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Teilnahmebedingungen:
Startgebühr:
MTB Kurzmarathon:
15 € bei Voranmeldung (nur mit Einzugsermächtigung) bis Freitag, 01.10.2010
Nachmeldungen
20 € bei allen Anmeldungen nach dem 01.10.2010 sowie am Veranstaltungstag. Die Startgebühr für Nachmeldungen ist bei Abholung der Startunterlagen in bar zu entrichten.
Fun-Dual-Slalom:
5 € bei Anmeldung bis Samstag, 09.10.2010
(bar zu zahlen bei Abholung der Startunterlagen (Startnummer, Chip, Streckeninfo). Start nur nach Ableistung der Startgebühren möglich.) Überweisung und Einzugsermächtigung sind hierfür leider nicht möglich.
Anmeldungen MTB-Kurzmarathon:
Voranmeldung:
Schriftlich: Einsendung des Anmeldeformulars bis spätestens 01.10.2010 mit Unterschrift an:
Stadt Ettlingen, Stadtmarketing/Tourismus, Marktplatz 2, 76275 Ettlingen
oder per Fax an 07243 /101-432
Online bis spätestens 30.09.2010, 18:00 Uhr hier
Nachmeldungen:
Freitag, 08.10.2010, von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr in der Stadtinformation und am Veranstaltungstag vor Ort ab 09:00 Uhr bis eine Stunde vor dem Start.
Leistungen:
Teilnehmer-Souvenir für Teilnehmer beim Kurzmarathon, Streckenposten, DRK-Rettungsdienst, freier Eintritt ins Hallenbad und zum Bike-Waschplatz, Gepäckaufbewahrung
Ausgabe Startunterlagen:
Stadtinformation (Schloss Ettlingen), Freitag, 08.10.2010, von 09:30 Uhr bis 18:00 Uhr oder am Infostand Freibad-Parkplatz, Samstag, 09.10.2010 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Teilnehmer unter 18 Jahren müssen spätestens bei der Abholung der Startunterlagen eine schriftliche Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorlegen.
Mit Bezahlung der Startgebühr und Einsendung/Abgabe der unterzeichneten Anmeldung ist die Meldung bestätigt. Es erfolgt keine Teilnahmebestätigung! Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen und Sachschäden jeder Art. Die Teilnehmer erklären weiterhin, dass sie gegen die Veranstalter keinerlei Ansprüche erheben, sollten durch die Teilnahme Schäden oder Verletzungen entstehen. Die Teilnehmer erklären, dass sie gesund sind und einen ausreichenden Trainingsstand habe, ferner, dass Meldedaten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisliste erfasst und weitergegeben werden dürfen und dass sie mit der Veröffentlichung von Photos, Filmaufnahmen oder Interviews im Zusammenhang mit der Veranstaltung einverstanden sind. Es besteht kein Vergütungs- bzw. Besitzanspruch. Die Startgebühr kann nur bei Ausfall der Veranstaltung erstattet werden. Regressansprüche bei Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt sind bis auf die Erstattung der Startgebühr nicht möglich. Zugelassen sind nur Mountainbikes. Es besteht Helmpflicht. Für die Teilnahme am Dual-Slalom ist komplettes Schutzequipment erforderlich (Helm, Handschuhe, Knie- und Ellbogenschützer).
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